Projektorganisation
Mit dem Fusionsabklärungsvertrag wurde die Projektorganisation wie folgt skizziert:
- Eine Interkommunale Arbeitsgruppe bearbeitet das Projekt. Sie setzt sich aus den Gemeindepräsidien, den Gemeindeschreibern und je einem weiteren Mitglied des Gemeinderats zusammen. Die IKA Fusionsabklärung umfasst damit rund 30 Personen. Dies garantiert eine breite Abstützung des Projekts und eine umfassende Willensbildung. Auf der anderen Seite bedingt dies aber, dass die Sitzungsunterlagen in hoher Qualität erstellt und vorgelegt werden müssen. Zudem müssen die Sitzungen früh terminiert und das Arbeitsprogramm strikt eingehalten werden. Das Projekt hängt entscheidend vom Erfolg der IKA-Sitzungen ab.
- Ein Projektausschuss bestehend aus den Gemeindepräsidien und den Gemeindeschreibern der Gemeinden Wangen a.d.A. und Niederbipp koordiniert die Arbeiten, namentlich die Teilprojekte. Inhaltliche Arbeiten wird dieses Gremium nicht ausführen können. Ihm kommt neben der Koordination aber auch die wichtige Aufgabe der Terminkontrolle zu. Allenfalls sind weitere Rollen (z.B. Kommunikationsverantwortliche/r) innerhalb des Projektausschusses zu bestimmen.
- Es wurden sechs Teilprojekte (Behörden/Verwaltung, Infrastruktur, Finanzen, Bildung, Bauen, öffentliche Sicherheit) gebildet. Diese bestehen aus den Ressortvorstehern und dem Gemeindekader sowie allfälliger weiterer Personen. Die Arbeit der Teilprojekte sind klar strukturiert, wobei insbesondere die Aufträge und die Erwartung an das Ergebnis der Abklärung (inhaltlich und formell) vom IKA klar vorgegeben werden. Eine wichtige Aufgabe der externen Begleitung ist es, die Teilprojekte zwar in ihrem kreativen Prozess zu unterstützen, gleichzeitig aber einer zu grossen Eigendynamik entgegenzuwirken. Verzettelte und schlecht aufeinander abgestimmte Teilprojekte bergen eines der grössten Risiken für Fusionsprojekte.
- Die externe Begleitung ist neben der Fachberatung und der Moderation der Sitzungen auch für das Projektsekretariat zuständig. Ein wesentlicher Teil der Arbeit wird darin bestehen, die Sitzungen (inkl. Dokumentation) vorzubereiten und die Ergebnisse zu verarbeiten. Das Mandat für die externe Begleitung wurde dem Büro Recht & Governance, Bern, vergeben.
- Die Rechnungsführung wird durch die Einwohnergemeinde Wangen a.d.A. erledigt.
Visionsgruppe
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten der elf am Fusionsprojekt beteiligten Gemeinden, wird bis Ende Jahr eine Vision für die neue, den Gesamtperimeter umfassende Gemeinde entwickeln. Aufgabe dieser „Visionsgruppe“ wird es insbesondere sein, ein Bild der neuen Gemeinde – mit ihren Stärken und Risiken – zu zeichnen. Den Stimmberechtigten soll damit im Hinblick auf den zu fällenden Grundsatzentscheid über die Fusion aufgezeigt werden, wie sich die Behörden die neue Gemeinde vorstellen. Die Visionsgruppe wird auch Schlüsselkriterien (z.B. Schulwesen, Ortsplanung, Steuerbelastung) bestimmen und Aussagen zu diesen Kriterien machen, damit die Stimmberechtigten die Folgen einer Fusion für sich bewerten können.
Die Ergebnisse der Visionsgruppe werden im Grundlagenbericht dargestellt. Dieser wird im März 2017 in die Mitwirkung bei der Bevölkerung gehen. Zum Start der Mitwirkung sind zwei öffentliche Informationsveranstaltungen geplant.