Attiswil
Attiswil
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Farnern
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Niederbipp
Niederbipp
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Oberbipp
Oberbipp
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Rumisberg
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Walliswil bei Niederbipp
Walliswil bei Niederbipp
Walliswil bei Niederbipp
Walliswil bei Wangen
Walliswil bei Wangen
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Wangen an der Aare
Wangen an der Aare
Wangen an der Aare
Wangenried
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Wiedlisbach
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Wolfisberg
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Farnern
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Niederbipp
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Wolfisberg
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FAQ / Häufige Fragen

Im Folgenden werden Fragen, Bemerkungen und Anregungen aus dem Mitwirkungs-verfahren aufgegriffen und aus Sicht der Projektorgane nach Themenbereichen beantwortet bzw. kommentiert.

Fragen bzw. Anmerkungen, welche zu einer Änderung des Fusionsabklärungsberichts führen, werden an dieser Stelle nicht weiter thematisiert. Der überarbeitete Fusionsabklärungsbericht wird spätestens am 23. August 2017 unter www.oberaargaunord.ch veröffentlicht und kann ab gleichem Datum auf den Gemeindeverwaltungen der beteiligten Einwohnergemeinden bezogen werden.

Hinweis zur Darstellung: Die Texte der Mitwirkenden sind in normaler Schrift dargestellt; Ergänzungen zum besseren Verständnis erfolgen in kursiver Schrift, die Antworten der Projektorgane sind in fetter Schrift dargestellt.

Auswirkungen für jede einzelne der elf Gemeinden

Eine Vision für die einzelnen Gemeinden fehlt leider im Bericht gänzlich. Es ist nicht nachvollziehbar, in welche Richtung sich die einzelnen Gemeinden im Verbund entwickeln können, respektive welche Stärke förderbar wäre. Chancen und Risiken für die einzelnen Gemeinden fehlen. Strategie der einzelnen Ortschaften beschreiben.

Der Fusionsabklärungsbericht der IKA beurteilt die Gesamtsicht einer Fusion der 11 Gemein-den. Es ist für die IKA nicht möglich – und auch nicht sinnvoll – Visionen für die einzelnen beteiligten Gemeinden zu erarbeiten. Im Bericht sind Chancen und Risiken einer Fusion dargestellt. Diese sollen den Einwohnerinnen und Einwohner sowie den betroffenen Institutionen helfen, sich aus ihrer persönlichen Optik ein eigenes Bild zu machen.

Ziel einer Fusion

Der Sinn dieser Fusion ist mir nach dem Durchlesen 113 Seiten nicht ersichtlich. Es wird davon gesprochen, dass das Kostenniveau etwa gehalten werden könne, in der Tendenz das Ganze jedoch teurer wird, resp. überhaupt nicht abschätzbar ist. Es wird geschrieben, dass z.B. die Abfallentsorgung günstiger abgewickelt werden könnte, sowie der Werkhof effizienter betrieben werden.

Der Sinn einer Fusion ist nicht eine Sparübung. Es geht vielmehr darum, ein auf Zukunft ausgerichtetes politisches System aufzubauen, welches sicherstellt, dass die wichtigen Amtsträger für ihre politische Arbeit genügen Ressourcen zur Verfügung haben. Es ist im Weiteren anzustreben, dass die Gemeinde ein politisches Gewicht erlangt, damit die Anliegen der Bevölkerung in der Region und im Kanton durchgesetzt werden können.

Die Nettokosten pro Einwohner dürften nicht steigen. Vielmehr ist es so, dass in einigen Bereichen mit Skaleneffekten gerechnet werden kann (also Einsparungen möglich sind), womit finanzielle Mittel frei werden, um einen Parlamentsbetrieb und eine ausgebaute Fachverwaltung mit allen Stellvertretungen finanzieren zu können.

Über die Finanzpolitik der neuen Gemeinde werden die Organe der Gemeinde zu entscheiden haben. Demnach bestehen zwangsläufig Unsicherheiten, was die Zukunft angeht.

Autonomie und Identität

Die Selbständigkeit geht verloren. Bisherige (kleine) Gemeinden verlieren praktisch jede Möglichkeit der Einflussnahme. Die Bedürfnisse der kleineren Gemeinden und deren Einwohnern können nicht mehr berücksichtigt werden. Man soll die Kleinen nicht vergessen. Der einzelne Bürger wird nichts mehr zu sagen haben. Es ist eine Herzsache, weil der Mensch ein Gewohnheitstier ist. Nach wenigen Jahren wird niemand mehr trauern.
Ich denke, die Bevölkerung muss den Unterschied sehen und verstehen zwischen politischer Gemeinde und Ortschaft, bzw. Ortsteil. Die Identität mit der Ortschaft SOLL bleiben. Dorf, Bewohner usw. bleiben dieselben.
Aber die Autonomie ist nur noch in einem geringen Ausmass möglich! Zuviel wird von Bund und Kanton vorgegeben!
Gefühlsmässig eher eine Verbesserung. Die Bereitschaft sich für „sein Dorf“ zu engagieren könnte sogar zunehmen. Bürger werden bei Wahlen aktiviert, Parlament berichtet über Debatten und lockt vielleicht die Wähler zum Mitdenken an. Vielleicht resultiert sogar mehr Aufmerksamkeit der Bürger. Wenn Informationen / Anlässe lokal durchgeführt werden können

Die Aussagen zeigen, wie unterschiedlich jede Person diese Argumente gewichtet. Die IKA will diese Bemerkungen nicht kommentieren. Die Aufstellung soll die Stimmberechtigten an-regen, sich ihre eigenen Gedanken zu machen.

Politische Organisation und Behörden

Die direkteste Art der Demokratie, die GV, wird abgeschafft. Möglichkeit zum Erhalt der Gemeindeversammlung. Das Interesse an den Gemeindeversammlungen war im Verhältnis zu den Stimmberechtigten jeweils relativ gering.
Könnte es Möglichkeiten geben, dass die Stimmberechtigten bei Sitzungen des Parlaments dabei sein könnten, und z.B. Fragen stellen? Wäre es möglich, dass die einzelnen Ortschaften nach wie vor eine Art "Versammlung der Stimmberechtigten" durchführen könnten, damit die Stimmberechtigten in den Austausch mit Parlamentsvertretern kommen könnten? Z.B. solchen aus der eigenen Ortschaft.
Was geschieht mit den öffentlichen Kommissionen? Welche Funktion haben diese? Wie werden die Kommissionen gewählt. Oder bestehen diese auch aus den Parlamentariern?

Eine so grosse Gemeinde kommt aus Erfahrung kaum mehr ohne Gemeindeparlament aus. Die Beteiligung der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung wäre ungenügend und könnte zu kaum legitimierbaren Beschlüssen führen.
Die Gemeindeparlamentssitzungen sind öffentlich und können jederzeit von allen besucht werden. Allerdings können Nichtmitglieder des Parlaments nicht in die Debatten eingreifen. Es ist aber sehr wohl möglich, dass die Gemeinde bei wichtigen Vorhaben Informationsveranstaltungen an verschiedenen Standorten durchführt und so die Einwohnerinnen und Einwohner in die politischen Prozesse miteinbezieht. Selbstverständlich können auch lokale Organisationen (z.B. Dorfvereine) Veranstaltungen durchführen und Gemeindepolitiker einladen (wie z.B. die Informationsveranstaltungen zu diesem Fusionsprozess).

Vorgesehen sind die im Bericht erwähnten ständigen Kommissionen. Auf Parlamentsebene sind dies die Geschäftsprüfungskommission (diese setzt sich ausschliesslich aus Mitgliedern des Parlaments zusammen) und das Rechnungsprüfungsorgan (voraussichtlich durch externe Experten). Als Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung soll jedem Ressort eine ständige Kommission zugeordnet werden. In diese Kommissionen der Exekutive sollten tendenziell keine Parlamentsmitglieder gewählt werden. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten diese Kommissionen haben werden, muss bei der Erarbeitung der Gemeindeordnung der neuen Gemeinde festgelegt werden. Dies geschieht nach einem positiven Grundsatzentscheid. Die Aufgaben der Schulkommission (Ressort Bildung) und der Sozialbehörde (Ressort Soziales) sind teilweise bereits auf kantonaler Stufe geregelt.



Eine Parlamentsgrösse von 41 Mitgliedern erachte ich als zu viel. Warum nimmt man nicht gleich von Anfang an die 30 Mitglieder, gibt für zwei Legislaturperioden die Garantie ab, dass mind. 1 Gemeindevertreter dabei ist und hebt dieses Quorum später auf, oder lässt es bleiben, was zu einer erhöhten Akzeptanz führen wird.

Auch die IKA erachtet eine Grundgrösse von 30 Mitgliedern als richtig. Eine Sitzgarantie für alle Gemeinden lässt sich im Proporz-Verfahren aber kaum abbilden. Eine Proporzwahl für 19 Mitgliedern erachtet die IKA zudem als problematisch. Deshalb wurde die „Lösung“ mit einem zusätzlichen Ortschaftsvertreter für zwei Legislaturen gewählte.
Sollte sich zeigen, dass die Sitze nicht besetzt werden können, könnte die neue Gemeinde das System selbstverständlich anpassen und die Sitzzahl bereits für die zweite Legislatur verkleinern.



Während einer Übergangszeit von zwei Legislaturperioden wird eine garantierte Vertretung pro Gemeinde sichergestellt. Warum wird zukünftig z.B. nicht diese Garantie aufrechterhalten? Das heisst es gibt zweigeteilte Wahlen, zuerst je ein Kandidat pro Gemeinde und die rest-lichen 19 Personen werden dann nach ihrer Beliebtheit/Popularität gewählt. So wird auch zukünftig keine Gemeinde "vergessen" und deren spezifischen Punkte können auf den Tisch gebracht werden.

Zunächst gilt es festzuhalten, dass es bereits schwierig war, beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eine Übergangsfrist von zwei Legislaturen durchzusetzen. In der Regel werden nur Übergangsfristen von einer Legislatur gewährt.
Auf Dauer wäre das System mit zwei getrennten Wahlen (Orts- und Parteivertreter) juristisch nicht haltbar. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung dürfen Wahlsysteme nicht vermischt werden. Denkbar wäre es allenfalls, im Proporzsystem verbindliche Sitzgarantien für Ortschaften vorzusehen. Davon hat die IKA aber abgelassen, da ein solches System sehr kompliziert wäre.
Erfahrungen in anderen fusionierten Gemeinden zeigen, dass die kleinen Ortschaften eher übervertreten, denn untervertreten sind.

Gemeindeverwaltung und Personal

Insb. die kleineren Verwaltungen sind heute gar nicht in der Lage, ihre Geschäfte professionell abzuwickeln. Die Arbeiten als Gemeindeangestellter werden weniger abwechslungsreich. Zwar wird man in einem Gebiet sehr professionell, die Arbeiten sind jedoch einseitiger und monotoner. Nachteile werden dank höherer Qualität / Kompetenz bei weiterem kompensiert. Persönlicher Kontakt mit Gemeinderat, Gemeindeangestellten ist weniger möglich. Keine Gemeindeversammlung mehr = ich entscheide nicht mehr für „mein“ Dorf.
Wie ausführlich müsste eine Wiederbewerbung (des heutigen Personals für eine Stelle in der neuen Gemeinde) abgefasst werden?
Wie werden nicht mobile Personen die Verwaltung erreichen? Wer bezahlt und organisiert den Transport? Wie sind die Öffnungszeiten? Ich gehe immer zu Fuss zur Gemeindeverwaltung, da ich aber nicht oft hin muss und auch mit dem Auto mobil bin, könnte ich mich arrangieren. Ich hoffe auf mehr elektronische Möglichkeiten, welche zeitlich ungebunden sind.

Die grosse Gemeinde wird spezialisierter organisiert sein und kann professioneller in allen Themenbereichen handeln. Eine Stellvertretungsregelung wird garantieren, dass Themen jederzeit kompetent bearbeitet werden können. Es ist aber so, dass durch die Grösse der Verwaltung und die Konzentration auf zwei Standorte die Distanz der Personen zu Behörden und Personal grösser wird.
Dank der Grösse der neuen Gemeindeverwaltung wird die zeitliche Erreichbarkeit der Verantwortlich wesentlich verbessert. Aber es ist offensichtlich, dass die Distanzen zur Verwaltung für viele Einwohnerinnen und Einwohner länger und der Zugang damit umständlicher wird. Allerdings ist auch zu beachten, dass die Besuche auf der Verwaltung für „gewöhnliche“ Einwohnerinnen und Einwohner eher ab- als zunehmen. Das „Gemeindezentrum“ wird eher für alltägliche Verrichtungen wie Einkaufen besucht. Zunehmend werden auch Verrichtungen auf der Gemeinde elektronisch erledigt werden können.
Zusammen mit dem Stellenplan der neuen Gemeinde wird auch das Prozedere der Stellenbesetzung im Detail erarbeitet. Heutige Angestellte werden sich vereinfacht bewerben kön-nen. Für Stellen, die nicht intern besetzt werden können, wird jedoch eine ordentliches Be-werbungs- und Auswahlverfahren durchgeführt.



Warum wird der Personalaufwand der neuen Gemeinde mit grosser Wahrscheinlichkeit grös-ser sein als heute?

Erfahrungen zeigen, dass bei grösseren Gemeinden die Verwaltungen tendenziell überproportional wachsen. Dies hat namentlich auch damit zu tun, dass Aufgaben, wie z.B. Friedhofsgärtner oder Strassenreparaturen, mit eigenen Leuten ausgeführt werden können. Grössere Gemeinden nehmen häufig auch Aufgaben für kleinere Gemeinden wahr, den sie sich selbstverständlich entschädigen lassen. Dementsprechend bedeutet der Mehraufwand beim Personal noch nicht, dass der Nettoaufwand steigt.

Aufgabenerfüllung

Viele Themen müsse in der heutigen Zeit ortsübergreifend angepackt werden. Gemeinsam angepackt, erhalten wir bessere und nachhaltigere Lösung.
Nachteile der Fusion werden dank höherer Qualität / Kompetenz bei der Aufgabenerfüllung bei weiterem kompensiert. Raumplanung ist in grosser Gemeinde für Aspekte wie Industrie Ansiedlung, Verkehr insgesamt besser lösbar.

Wie erwähnt, werden bereits heute viele Aufgaben „interkommunal“ – also mit Vereinbarungen unter den Gemeinden – bearbeitet. Die Stimmberechtigten können heute vielfach gar nicht mehr beurteilen, wer für welche Aufgabe zuständig ist (Gemeindeverband, Sitzgemeinde, private Unternehmung usw.). Dadurch wird bereits heute die Mitwirkung der Bevölkerung erschwert. Die grosse Gemeinde kann praktisch alle Gemeindeaufgaben selber erfüllen oder als eine Gemeinde bei Dritten beschaffen. Dadurch wird die Transparenz wesentlich verbessert.
Die Aufgaben im Bereich der Raumordnung lassen sich in einer grösseren Gemeinde besser erfüllen. Ein grösserer Perimeter lässt eine bessere Aufteilung der Zonen zu. Der Handlungsspielraum wird insgesamt bedeutend grösser.

Finanzen

Das Ziel (der Steueranlage) muss aber 1,4 bis max. 1,6 lauten. Alternative Steuerbenachteiligung. Es ist jedoch ein Stolperstein + unverständlich, dass die Kosten wahrscheinlich steigen. Vereinfachen, zusammenlegen Synergie nutzen, Ressourcen zentrieren = Kosten sinken. Die Verschuldung der einzelnen Gemeinden. Finanzielle Gleichheit: d.h. wieviel bringt jede Ge-meinde bei der Fusion (+/-) wieviel bringt jede Gemeinde weiterhin nach der Fusion (+/-). Wer gewinnt / wer verliert: d.h. wie gerecht wird verteilt (Finanzen) wie gerecht werden Interessen berücksichtigt.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der Fusion alle Aktiven und Passiven – also das Vermögen und die Schulden – aller fusionierenden Gemeinden zusammengelegt werden. Ein Ausgleich unter den bestehenden Gemeinden ist nicht möglich. Ebenfalls ist es rechtlich nicht möglich, unterschiedliche Steueranlagen innerhalb einer Gemeinde festzulegen. Wenn fusioniert wird, gibt es nur noch eine Gemeinde, die alle Einwohnerinnen und Einwohner grundsätzlich gleich behandeln muss. Die finanzielle Lage der Gemeinden ist im Bericht dargestellt.


Es wird davon gesprochen, dass die Steuerbelastung irgendwo zwischen 1.50 - 1.60 zu liegen kommt mit dem Zusatz, dass die fiskalische Mehrbelastung der Gemeinden Niederbipp und Oberbipp deutlich geringer ist. Die Steuerbelastung in Oberbipp ist aktuell bei 1.49 für 2016. Einzig die Liegenschaftssteuer könnte von 1.50 auf ca. 1.20 (neue Gemeinde) sinken. Wo genau sehen sie da eine deutlich geringere Mehrbelastung? Aus meiner Sicht ergibt sich für die Gemeinde Oberbipp dank den zukünftig tieferen Liegenschaftssteuern eine Steuerreduktion und keine deutlich geringere fiskalische Mehrbelastung.

Die Begrifflichkeit „deutliche Mehrbelastung“ bezog sich nur auf die Einwohner der Gemeinde Walliswil bei Niederbipp.
Tatsache ist, dass es für die Einwohner von Oberbipp bei der Gemeindesteuer eine Steuererhöhung gibt. Diese wird aber verhältnismässig gering sein. Dass diese Mehrbelastung im Einzelfall durch die sinkenden Liegenschaftssteuern und die sinkenden Gebühren kompensiert werden kann, lässt sich zwar vermuten, aber nicht belegen. Deshalb wurden die Einwohner der Gemeinde Oberbipp bei den Mehrbelasteten eingereiht.



Was sind die Hauptkostentreiber der neuen Gemeinde im Vergleich zum jetzigen Zustand?

Daran verändert sich nichts, mit und ohne Fusion sind die Hauptkostentreiber die Bildung und die soziale Wohlfahrt. Die Handlungsspielräume der Gemeinde sind in diesen Bereichen zwar gering, die Fusion würde aber die Einflussmöglichkeiten bzw. die Steuerungsmöglichkeiten erweitern.


Bei den Fusionskosten wird von einer grundsätzlichen Blackbox gesprochen, man denkt jedoch realistisch gesehen sollten die CHF 5 Millionen ausreichen.
Das ist für mich ein Widerspruch in sich. Entweder setzt man sich hin und macht eine halbwegs verlässliche Schätzung oder bricht die Übung ab.

Die Quantifizierung der Fusionskosten ist extrem schwierig. Dies hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass sich viele Kosten auch nicht zweifelsfrei zuordnen lassen. Beispiel: Wenn neue Büromöbel angeschafft werden, können diese Kosten als Fusionskosten betrachtet werden oder auch nicht (Büromöbel müssen ja ohnehin von Zeit zu Zeit ersetzt werden). Insbesondere wird sich auch in Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der IT-Umgebung die Frage stellen, ob man bereits einen Schritt nach vorne macht. Viele dieser Fragen sind durch die Organe der neuen Gemeinde zu klären.

Steuern

Auswirkungen der veränderten Steueranlagen

Im folgenden Dokument werden die Auswirkungen aufgrund der Veränderungen bei den Steueranlagen (ordentliche Gemeindesteuer) auf die geschuldeten direkten Einkommens- und Vermögenssteuern (Bund, Kanton, Gemeinde) anhand von zwei Berechnungsbeispielen dargestellt. Für die Berechnung der aktuellen Steuerbelastung (Balkendiagramme links) wurde auf die Steueranlagen 2017 abgestellt:
Attiswil: 1,64
Farnern: 1,69
Niederbipp: 1,35
Oberbipp: 1,49
Rumisberg: 1,69
Walliswil bei Niederbipp: 0,90
Walliswil bei Wangen: 1,68
Wangen an der Aare: 1,68
Wangenried: 1,76
Wiedlisbach: 1,67
Wolfisberg: 1,89

Die Berechnung der Steuerbelastung in der neuen Gemeinde (Balkendiagramme rechts) erfolgte auf der Annahme einer Steueranlage von 1,55.

Die Beispiele basieren auf den folgenden Einkommens- und Vermögenswerten:
Beispiel 1: verheiratet, steuerbares Einkommen: Fr. 65'000.-, Vermögen: Fr. 100'000.-
Beispiel 2: verheiratet, steuerbares Einkommen Fr. 120'000.-, Vermögen: Fr. 1'000'000.-

Berechnungsbeispiele Veränderung Steuerbelastung

Andere Fusionsperimeter und andere Zusammenarbeitsformen

Neue Gemeinden aus 11 Gemeinden wir zu anonym und zu gross. Bessere Lösung: 1. Gemeinde: Wangen a/A, beide Walliswil, Wangenried; 2. Attiswil, Wiedlisbach, Oberbipp (+ ev. Niederbipp); 3. Niederbipp allein wenn nicht in 2. Gemeinde; 4. Gemeinde Rumisberg, Wolfisberg, Farnern. - Zu grosser Perimeter, d.h. zu viele Gemeinden. - Zu gross = zu träg / zu unterschiedlich
In unserer Region passiert ja schon einiges in den 11 Gemeinden, diverse Gemeindeverbände bestehen schon.

Die IKA hat sich entschieden, in dieser Phase auf die Beurteilung von Alternativperimetern zu verzichten. Sie erachtet diesen Perimeter als richtig, damit die Subregion als eine Gemeinde gestärkt in die Zukunft gehen kann. Zudem wäre es praktisch unmöglich, im Rahmen des Projekts mit 11 Gemeinden die verschiedenen Perimetermöglichkeiten umfassend zu untersuchen und den Stimmberechtigten als Alternativen zur Abstimmung zu bringen.
Im Falle einer Ablehnung der Fortführung dieser Fusionsverhandlungen ist es den einzelnen Gemeinden selbstverständlich unbenommen, neue Fusionsprojekte in kleineren Perimetern anzugehen.

Änderungen bei den heutigen Zusammenarbeitsformen und Weiterführung der Verpflichtungen der heutigen Gemeinden

Diverse Organisationen und Verbände sind nicht berücksichtigt: u. a. WABI AG, GAFWW, Burger- und Kirchgemeinden mit vertraglich geregelten, gegenseitigen Verpflichtungen.
Vermisst wird die Aussage darüber, wie bestehende Vereinbarungen mit in die neue Gemeinde übernommen werden können. Museen bleiben in der Obhut der jeweiligen Ortsvereine.

Die heutigen interkommunalen Zusammenarbeitsmodelle sind im Bericht weitestgehend berücksichtigt. Im Bericht finden sich Aussagen zu WABI AG, GAFWW, Burger- und Kirchge-meinden. Grundsätzlich ist zu sagen, dass öffentlich-rechtlichen Formen (Gemeindeverbände und Sitzgemeindemodelle), in welchen nur fusionierende Gemeinden zusammengeschlossen sind, automatisch untergehen, da es die Gemeinden nach der Fusion nicht mehr gibt. Privatrecht-lich organisierte Institutionen (Vereine, Aktiengesellschaften) bleiben bestehen. Somit werden bestehende Ortsvereine ihre Aufgaben – z.B. Führen eines Museums – weiterhin wahrnehmen. Die neue Gemeinde könnte auch mit örtlichen Organisationen vereinbaren, weitere Aufgaben zu übernehmen. Die neue Gemeinde kann die Aufgabenerfüllung neu organisieren. So kann sie z.B. auch in die Verwaltung integrierte Aufgabenbereiche in eine neuzugründende Unternehmung ausgliedern (z.B. Alters- und Pflegeeinrichtungen).

Grundsätzlich übernimmt die neue Gemeinde mit der Fusion alle Rechte und Pflichten der bestehenden Gemeinden. Verträge, welche die einzelnen Gemeinden abgeschlossen haben, bleiben also bestehen und müssen auch von der neuen Gemeinde erfüllt werden. Allerdings ist zu beachten, dass die zuständigen Organe der neuen Gemeinde die Verträge – im Rahmen der Vertragsbestimmungen – neu verhandeln bzw. kündigen können.

Fehlende vertiefte Untersuchungen

In einzelnen Bereichen wurde meiner Meinung nach zu wenig tief analysiert z. B. Werkhof, Gemeindeliegenschaften, Verwaltungsorganisation. Eher komplexer, als dargestellt.

Es geht in diesem Bericht in erster Linie darum, wichtige Informationen aufzuzeigen, wie die neue Gemeinde aussehen wird. Es ist aus verwaltungsökonomischer Sicht kaum sinnvoll in dieser Phase bereits detailliert alle Fragen abzuklären. Die IKA geht vom Grundsatz aus, so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig abzuklären. Aus Sicht der IKA sollte es den Stimmberechtigten möglich sein, mit diesen Informationen zum Grundsatzbeschluss Stellung zu nehmen.

Fusionsprozess

Wie erfolgt die Namenswahl der neuen Gemeinde? Wie lange dauert es, bis die Fusion abge-schlossen ist und tatsächlich fusioniert ist? Wie ist die Auflösung angedacht, wenn es nicht funktioniert? Ablauf nach Fusion? Wer hilft?

Nach einem positiven Grundsatzbeschluss wird das Projekt weitergeführt. Dann werden zuerst der Fusionsvertrag und die rechtlichen Organisationsgrundlagen geschaffen. Diese bilden die Grundlage für den definitiven Fusionsentscheid, welchen die Stimmberechtigten wiederum an der Urne treffen werden (Sommer 2018). Anschliessend werden die konkreten Fusionsarbeiten an die Hand genommen – Aufbau der Verwaltung, Finanzplanung, Budgetierung, Besetzung der Behörden usw. Die rechtliche Fusion geschieht auf einen Stichtag, vorgesehen ist derzeit der 1. Januar 2019. Damit dürfte die Fusion aber noch nicht endgültig erledigt sein. Verschiedene Arbeiten werden sich auf die nächsten Jahre verteilen. Dann sind aber die Organe der neuen Gemeinde am Zug, alles zu regeln (z.B. neue Reglemente für die Ver- und Entsorgungsbereiche). Wie weit die neue Gemeinde dann Unterstützung durch externe Experten benötigt, werden die zuständigen Organe zu gegebener Zeit entscheiden.


Man erwähnt immer wieder, man sei zukünftig von der Grösse her mit Langenthal vergleichbar. Warum taucht Langenthal jedoch in keinem Vergleich auf?

Bei einem ersten Berichtsentwurf waren die Zahlen von Langenthal noch aufgeführt. Die IKA musste aber feststellen, dass dieser Vergleich nicht zielführend ist. Langenthal weist als regionale Zentrumsgemeinde eine Struktur auf, die stark von der neuen Gemeinde abweicht. Für die Kostenermittlung haben wir uns vor diesem Hintergrund auf Gemeinden mit ländlichen Charakter konzentriert.

Fragen zu einzelnen Sachbereichen

Welche neuen Möglichkeiten zur Bewirtschaftung des Strassennetzes werden sich ergeben? Im Kapitel 2.12 steht nur die Bewirtschaftung des Werkhofs.

Es kann mehr selber erledigt werden, weil durch die Zusammenlegung der Werkhofeinheiten grössere Teams eine Arbeit verrichten können. Heute werden viele Arbeiten fremd vergeben. Zudem können sich über die Gemeindegrenze hinweg Synergien im Tiefbau ergeben (grössere, gemeinsame Baustellen; Koordination der Tätigkeiten).


Warum werden die Abgeltungen für die Leistungen der Kantonspolizei überproportional steigen? Bereits heute haben 9 Gemeinden keinen eigenen Polizeiposten.

Sogar 10 Gemeinden haben keinen eigenen Posten. Die Gemeinden müssen aber die Interventionen der Kantonspolizei für Gemeindeaufgaben bezahlen; das fängt bei der Beseitigung einer toten Katze auf der Strasse an, geht über die häusliche Gewalt hin zu Nachtruhestörungen und beinhaltet alles, wofür die Kantonspolizei heute gerufen wird (mit Ausnahme der Strafverfolgung).
Das Abgeltungsmodell an die Kantonspolizei sieht vor, dass die Kosten mit der Einwohnerzahl progressiv steigen. Demnach gibt es keinen linearen Kostenzuwachs, sondern eben einen überproportionalen. Da das neue Polizeigesetz derzeit in der politischen Beratung ist, lassen sich noch keine exakten Beträge nennen.